SHOW / EPISODE

EP03 Berufsfelder: Schulsozialarbeit

46m | Jul 5, 2021

In dieser Folge stellt Kathrin das Arbeitsfeld der „Schulsozialarbeit“ vor. Es wird ein Überblick zu möglichen Aufgabenbereichen gegeben, dargestellt, wie eine multiprofessionelle Zusammenarbeit an einer Schule aussehen kann und wie eine Schule bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung agiert.

Shownotes

Gesetzliche Verankerung:

SGB VIII : Kinder- und Jugendhilfe

  • 3. Kapitel: Allgemeine Vorschriften §8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  • 4. Kapitel: Leistungen der Jugendhilfe §13 Jugendsozialarbeit


Leitlinien Schulsozialarbeit:

  • https://www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Schulsozialarbeit/Leitlinien_Schulsozialarbeit_A5_gesamt.pdf

mehr über rechtliches hier

Schule ohne Rassismus - Menschenrechte

  • https://www.schule-ohne-rassismus.org/wp-content/uploads/2020/03/Baustein-3-Schulsozialarbeit-web.pdf

Methode gegen Mobbing:

  • „Farsta-Methode“ z.B. unter: https://www.bpb.de/lernen/grafstat/mobbing/46663/info-05-03-farsta-methode

Hinweise zum Thema Kindeswohlgefährdung:

Falls ihr im privaten Bereich Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung wahrnehmt (z.B. in der Nachbarschaft), gibt es die Möglichkeit, sich an örtliche EFBs zu wenden und sich zur Einschätzung der Situation beraten zu lassen oder direkt im Jugendamt anzurufen. Jedes Jugendamt hat eine Kinderschutzabteilung, an die man sich wenden kann. In Teams wird anschließend der jeweilige Umgang mit der Meldung entschieden.

Es gibt auch regionale Kinderschutzhotlines

z.B. in Berlin: 030 610066 (Quelle: https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kinderschutz/)

Für medizinisches Fachpersonal gibt es eine bundesweite Hotline, bei der man sich zu beobachteten Anzeichen beraten lassen kann, wenn man nicht, wie z.B. in der Jugendhilfe üblich, eine in Kinderschutzfragen geschulte Fachkraft zur Hand hat: 0800/1921000

(Quelle: https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/kinderschutz-neue-hotline-gestartet_242_420446.html)

In akuten, schwerwiegenden oder sogar lebensbedrohlichen Fällen: Polizei 110 Bürgerpflicht ist nur die Mitteilung. Die Dringlichkeit wird vom Jugendamt eingeschätzt.


Für eine übersicht aller Folgen und Kommentare besucht uns auf unserer Website https://sozpaedcast.de/

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